Für das weitere Adoptionsverfahren ist das Amtsgericht Remscheid zuständig.
I.
Die Beteiligte zu 1. ist nicht verheiratet und kinderlos. Sie möchte die Betroffene, die mit dem Beteiligten zu 2. verheiratet ist und die die Staatsangehörigkeit des Staates Bosnien-Herzegowina besitzt, adoptieren. Ein entsprechender, notariell beurkundeter Antrag wurde durch den Notar Dr. Z. am 13. Oktober 2009 beim Amtsgericht in Remscheid eingereicht. Dieses hat die Sache unter Hinweis auf §§ 187 Abs. 4 FamFG, 5 AdWirkG an das Amtsgericht Düsseldorf abgegeben, das eine Übernahme der Sache abgelehnt hat.
II.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|