Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 15. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 22. Dezember 2008 aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
Die Parteien streiten über eine Nutzungsentschädigung aufgrund des dem Kläger eingeräumten dinglichen Mitbenutzungsrechts an einem im Eigentum der Beklagten befindlichen Grundstück.
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