AG Kaufbeuren, vom 01.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 514/09
Nachträgliche Zulassung der Beschwerde
OLG München, Beschluss vom 09.06.2010 - Aktenzeichen 11 WF 769/10
DRsp Nr. 2010/22405
Nachträgliche Zulassung der Beschwerde
Eine nachträgliche Zulassung der Beschwerde nach Erlass der angegriffenen Entscheidung gemäß den §§ 56 Abs. 2 Satz 1, 33 Abs. 3 Satz 2 RVG ist grundsätzlich unzulässig und für das Beschwerdegericht nicht bindend (Fortführung OLG München, 5. Juli 2006, 11 W 1704/06, JurBüro 2006, 602).