KG, vom 30.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 U 116/05
LG Berlin, vom 14.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 796/04
Nachholung der Berufungsbegründung bei Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Bedürftigkeit
BGH, Beschluß vom 19.06.2007 - Aktenzeichen XI ZB 40/06
DRsp Nr. 2007/14608
Nachholung der Berufungsbegründung bei Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Bedürftigkeit
»Wird dem Berufungskläger nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist gewährt, beginnt die Monatsfrist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO zur Nachholung der Berufungsbegründung erst mit der Mitteilung der Wiedereinsetzungsentscheidung.«