Die gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Cochem vom 4. April 2022 gerichtete sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
Die zulässige - insbesondere gemäß §§ 113 Abs. 1, 121 Nr. 1 FamFG, 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO statthafte (vgl. BGH, NJW 2015,
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