Der Kläger begehrt die Abänderung der Verurteilung zur Zahlung nachehelichen Unterhalts.
Die 1984 geschlossene Ehe der Parteien, aus der die Kinder Jessica, geboren am 4. Mai 1986 und Aljoscha, geboren am 31. März 1988, hervorgegangen sind, wurde 1993 geschieden. Im Scheidungsverbundurteil wurde der Beklagten die elterliche Sorge für die Kinder übertragen; der Kläger wurde außerdem aufgrund seines Anerkenntnisses verurteilt, nachehelichen Unterhalt von monatlich 800 DM an die Beklagte und Kindesunterhalt von monatlich jeweils 340 DM zu zahlen.
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