Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
I. Der Antragsteller ist der Vater des am 08. Oktober 1990 ehelich geborenen Antragsgegners. Die Ehe zwischen dem Antragsteller und der Mutter des Antragsgegners ist rechtskräftig geschieden. Durch Urteil des Amtsgerichts Uelzen vom 14. April 1997 ist der Antragsteller verurteilt worden, an den seinerzeit noch von seiner Mutter vertretenen Antragsgegner Kindesunterhalt in Höhe von monatlich 314, DM zu zahlen.
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