Die Revision gegen das Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 18. Juli 2013 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Der seit dem 4. Mai 2010 geschiedene Kläger erhält eine Zusatzrente von der Beklagten, welche seit dem 1. Juli 2011 infolge der vom Familiengericht getroffenen Entscheidung über den Versorgungsausgleich um 334,02 € monatlich gekürzt wird. Die Parteien streiten darüber, ob diese Kürzung gerechtfertigt ist oder dem Kläger das so genannte Rentnerprivileg zugutekommt.
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