Materielle Rechtslage

Autoren: Nickel/Godendorff

Gerade der auf dem Gebiet des Familienrechts tätige Anwalt sieht sich überdurchschnittlich häufig mit Beratungshilfefällen konfrontiert. Dabei ist er grundsätzlich verpflichtet, Beratungshilfe zu gewähren; er kann dies nur aus wichtigem Grund im Einzelfall ablehnen (vgl. § 49a Abs. 1 BRAO).

Letzte redaktionelle Änderung: 15.05.2024