Die Berufung der Antragstellerin gegen das Teilurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Nordhorn vom 4. Juni 2009 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Antragstellerin auferlegt.
I. Die Antragstellerin ist norwegische Staatsangehörige, der Antragsgegner hat die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Parteien haben am ... in S..., Kreis ... die Ehe geschlossen. Sie leben seit dem Jahr 2006 getrennt. Im Rahmen des Scheidungsverbundverfahrens nimmt die Antragstellerin den Antragsgegner auf nachehelichen Unterhalt in Anspruch und hat zunächst im Wege der Teilklage beantragt, den Antragsgegner zu verurteilen, über seine Einkünfte Auskunft zu erteilen und die entsprechenden Einkommensbelege vorzulegen. Die Antragstellerin stützt dabei ihren Anspruch auf die Anwendung des deutschen Rechts. Der Antragsgegner vertritt die Auffassung, dass auf die unterhaltsrechtlichen Beziehungen das norwegische Recht Anwendung finde. Die Parteien streiten darüber, ob ihr letzter gemeinsamer Aufenthalt vor der Trennung in Norwegen oder in Deutschland war.
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