Auf die Beschwerde der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vom 09.11.2012 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund vom 02.10.2012 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Dortmund zurückverwiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.266,73 € festgesetzt.
I.
Die Ehe des Antragstellers und der weiteren Beteiligten zu 2. ist durch Urteil des AG Dortmund vom 20.09.1989 geschieden worden. Gleichzeitig wurde der Versorgungsausgleich zugunsten der Ehefrau des Antragstellers durchgeführt. Das Urteil ist seit dem 03.11.1989 rechtskräftig.
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