LG Oldenburg - Beschluß vom 05.06.1996 (8 T 617/95) - DRsp Nr. 1997/670
LG Oldenburg, Beschluß vom 05.06.1996 - Aktenzeichen 8 T 617/95
DRsp Nr. 1997/670
1. »Das Beschwerderecht gemäß § 69gFGG steht auch dem Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zu.«2. Dies folgt daraus, daß es außereheliche Gemeinschaften gibt, in denen die partnerschaftlichen Bindungen im Sinne einer Verantwortungs- und Entstehungsgemeinschaft den auf Ehe oder Verwandtschaft beruhenden Bindungen so ähnlich sein können, daß sie eine partielle rechtliche Gleichbehandlung gebieten.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.