LG Essen - Beschluß vom 05.01.2001 (7 T 515/00) - DRsp Nr. 2002/6318
LG Essen, Beschluß vom 05.01.2001 - Aktenzeichen 7 T 515/00
DRsp Nr. 2002/6318
Im Sinne der gesetzlichen Vermutung des § 1 Abs. 2 Satz 1 BVormVG beinhaltet eine Ausbildung als Diplom-Kaufmann besondere Kenntnisse bei dem Betreuer, die für die Führung einer Betreuung allgemein nutzbar sind.