LG Darmstadt - Beschluß vom 16.02.1995 (5 T 1414/94) - DRsp Nr. 1996/3444
LG Darmstadt, Beschluß vom 16.02.1995 - Aktenzeichen 5 T 1414/94
DRsp Nr. 1996/3444
Wird den Eltern in einem Fall unverschuldeten Erziehungsversagen das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen und auf das Jugendamt als Pfleger übertragen, so ist dieses hierdurch in die Lage versetzt, Maßnahmen nach §§ 33, 34KJHG in die Wege zu leiten.