Auf die Berufung des Beklagten wird das am 31. März 2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg - 152 F 1610/09 - geändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger folgenden Unterhalt zu zahlen:
für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2009 monatlich 53,60 EUR,
für die Zeit vom 1. Juli 2009 bis 30. September 2010 monatlich 103,50 EUR,
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