Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 21.11.2012 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hattingen vom 15.11.2012 wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Gegenstandswert für die Beschwerde wird auf bis 900 € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin hat den Antragsgegner mit Antrag vom 19.7.2012 im Wege der Prozessstandschaft auf Zahlung von Kindesunterhalt in Höhe von 416 € (160% des Mindestunterhalts) ab Mai 2012, abzüglich für Mai und Juni jeweils gezahlter 350 € in Anspruch genommen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|