I.
Zwischen den Parteien war ein Rechtsstreit auf Ehegatten-Trennungsunterhalt anhängig.
Mit Schriftsatz vom 04.10.2000, beim Amtsgericht - Familiengericht - Schwabach eingegangen am 23.10.2000, hat die Klägerin beantragt, den Beklagten zu verurteilen, an sie 1. ab dem 03.11.2000 eine monatliche Unterhaltsrente in Höhe von 3.065,00 DM sowie
2. (für die Zeit von Mai bis Oktober 2000) rückständigen Unterhalt in Höhe von 9.098,00 DM
zu bezahlen.
Mit Schriftsatz vom 08.12.2000 hat der Beklagte Klageabweisung beantragt.
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