AG Ahrensburg, - Vorinstanzaktenzeichen 8 F 235/98
Klagezustellung - Verzögerung wegen fehlerhafter Adresse - Anhaltspunkte für Unstimmigkeiten
SchlHOLG, Urteil vom 15.01.2001 - Aktenzeichen 15 UF 179/00
DRsp Nr. 2001/6905
Klagezustellung - Verzögerung wegen fehlerhafter Adresse - Anhaltspunkte für Unstimmigkeiten
Eine Zustellung i. S. d. § 270 Abs. 3ZPO ist nicht mehr "demnächst", wenn sich die Zustellung durch eine fehlerhafte Adresse um mehr als 18 oder 19 Tagen verzögerte, obwohl Anlaß zu der Annahme bestand, daß die frühere Anschrift der Gegenpartei nicht mehr stimmte.