Die Revision gegen das Urteil des 5. Zivilsenats - Familiensenat - des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 30. September 2008 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen
Die Parteien streiten um übergeleitete Ansprüche auf Kindesunterhalt für die Zeit ab März 2007.
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