FG Düsseldorf - Urteil vom 15.11.2007 14 K 2642/07 Kg
Normen:
EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 62 Abs. 2 ; EStG § 63 Abs. 1 Satz 3 ; EStG § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; AufenthG § 1 Abs. 2 Nr. 1 ; FreizügigkeitsG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 2 ; VO Nr. 1408/71 EG Art. 4 Abs. 1 lit h) ; VO Nr. 574/72 EWG;
Fundstellen:
EFG 2008, 1304
Kindergeldanspruch; Vergleichbare Leistungen; Vorrangigkeit zwischenstaatlicher Regelungen; Rentenversicherungspflicht; Funktionelle Vergleichbarkeit; Geringfügige ausländische Leistungen - Ausschluss des Anspruchs auf Kindergeld in Deutschland im Falle des gleichzeitigen Bestehens eines Anspruchs auf Kindergeld im Ausland
FG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.2007 - Aktenzeichen 14 K 2642/07 Kg
DRsp Nr. 2008/12271
Kindergeldanspruch; Vergleichbare Leistungen; Vorrangigkeit zwischenstaatlicher Regelungen; Rentenversicherungspflicht; Funktionelle Vergleichbarkeit; Geringfügige ausländische Leistungen - Ausschluss des Anspruchs auf Kindergeld in Deutschland im Falle des gleichzeitigen Bestehens eines Anspruchs auf Kindergeld im Ausland
1. Die Frage der Anwendbarkeit deutschen Kindergeldrechts für im Inland tätige EU-Bürger richtet sich allein nach § 62EStG.2. Die Regelung über die Anspruchskonkurrenz zwischen kindbezogenen innerstaatlichen Leistungen und vergleichbaren ausländischen Leistungen des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2EStG wird im Falle eines im Inland selbständig tätigen und dort nicht rentenversicherungspflichtigen polnischen Staatsbürgers, dessen Kinder im Herkunftsland leben, nicht durch die VO Nr. 1408/71 EG sowie die VO Nr. 574/72 EWG verdrängt.3. Die Vergleichbarkeit mehrerer kindbezogener Leistungen richtet sich nicht nach der rechtlichen Ausgestaltung des Anspruchs, sondern nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.4. Es ist denkbar, dass bei ganz geringfügigen ausländischen Leistungen die funktionelle Vergleichbarkeit entfallen könnte.
Normenkette:
EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 62 Abs. 2 ; EStG § 63 Abs. 1 Satz 3 ; EStG § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; AufenthG § 1 Abs. 2 Nr. 1 ; FreizügigkeitsG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 2 ; VO Nr. 1408/71 EG Art. 4 Abs. 1 lit h) ; VO Nr. 574/72 EWG;
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