FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 12.10.2010 4 K 1629/09
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 62 Abs. 1; EstG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a; EStG § 62 Abs. 1;
Kindergeldanspruch für volljährigen Sohn bei Besuch einer Bibelschule als Vorbereitung für eine spätere Tätigkeit als Missionar
FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12.10.2010 - Aktenzeichen 4 K 1629/09
DRsp Nr. 2011/2631
Kindergeldanspruch für volljährigen Sohn bei Besuch einer Bibelschule als Vorbereitung für eine spätere Tätigkeit als Missionar
1. Da das Berufsziel und die Gestaltung der Ausbildung nach ständiger Rechtsprechung weitgehend von den Vorstellungen der Eltern und des Kindes bestimmt werden ist das Berufsziel nicht ohne Weiteres dann als erreicht anzusehen, wenn das Kind die Mindestvoraussetzungen für die Ausübung des von ihm gewählten Berufs erfüllt. Kindern muss deshalb zugebilligt werden, zur Vervollkommnung und Abrundung von Wissen und Fähigkeiten auch Maßnahmen außerhalb eines fest umschriebenen Bildungsgangs zu ergreifen2. Der festen Regelungen unterliegende, 31,5 Wochenunterrichtsstunden umfassende Besuch einer nicht unmittelbar berufsqualifizierenden Bibelschule an einem Glaubenszentrum kann für den volljährigen Sohn auch dann eine Berufsausbildung i. S. d. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG im Hinblick auf das spätere Berufsziel "Missionar" darstellen, wenn der Sohn nach dem Abschluss der Bibelschule nicht sofort als Missionar arbeitet, sondern noch ein Studium der Agrarwissenschaften aufnimmt.
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