Der Kläger ist türkischer Staatsangehöriger. Im Dezember 1989 reiste er als Asylsuchender mit seiner Familie in die Bundesrepublik ein. Seither lebt er mit seiner Ehefrau und seinen Kindern zunächst aufgrund einer Aufenthaltsgestattung und dann aufgrund einer Aufenthaltsbefugnis rechtmäßig in Deutschland.
Seit Jahren geht der Kläger im Inland einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit als Arbeitnehmer nach, die vorübergehend durch Arbeitslosigkeit unterbrochen war. Während des Zeitraumes seiner Erwerbslosigkeit bezog er vom Arbeitsamt Arbeitslosen- bzw. Unterhaltsgeld.
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