Der Kläger begehrt die Verurteilung des Beklagten, Kosten in Höhe von 1.529,40 Euro zu erstatten, die ihm durch die Inobhutnahme des am 7. April 2001 im Krankenhaus St. A. in S.-R. anonym geborenen Kindes und die für dieses Kind geleistete Hilfe zur Erziehung entstanden sind.
1. Der Kläger ist Träger des St. A.-Krankenhauses in S.-R., in dem die Möglichkeit der anonymen Entbindung angeboten wird. Die Wahrnehmung damit in Zusammenhang stehender Aufgaben des Jugendamtes, insbesondere die Inobhutnahme der anonym geborenen oder übergebenen Kinder, hat der Kläger durch Vertrag vom 25. Juli 1999 dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. in A. (Sozialdienst) im Rahmen des Modellprojekts "Moses" übertragen.
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