KG - Beschluss vom 13.12.2007 (2 AR 60/07) - DRsp Nr. 2008/23398
KG, Beschluss vom 13.12.2007 - Aktenzeichen 2 AR 60/07
DRsp Nr. 2008/23398
»1. Für Streitigkeiten über Ansprüche auf Nutzungsvergütung aus § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB des aus der Ehewohnung "freiwillig" ausziehenden Ehegatten ist das Familiengericht zuständig.2. Zur ausnahmsweisen Nichtbindung von Verweisungsbeschlüssen (§ 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO) wegen unzureichender Begründung des Verweisungsbeschlusses und eindeutiger Zuständigkeit des verweisenden Gerichts.«