Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger als Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammen mit seinem Lebenspartner zur Einkommensteuer zu veranlagen ist.
Der Kläger begründete am 06.05.2005 mit dem Beigeladenen eine eingetragene Lebenspartnerschaft.
Er beantragte im Veranlagungsverfahren, mit dem Beigeladenen zusammen zur Einkommensteuer veranlagt zu werden.
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