Die Beteiligten zu 1. und 2. sind die ehemaligen Betreuer der Betroffenen, die Beteiligten zu 3. und 4. sind die gegenwärtigen Betreuer.
Mit zwei Beschlüssen vom 12.03.2007 hat das Amtsgericht den Beteiligten zu 1. und 2. auf deren Antrag die Betreuervergütungen für ihre Tätigkeiten festgesetzt, für den Beteiligten zu 1. für einen Zeitraum vom 01.07.2005 bis zum 03.07.2006 insgesamt 2.450,80 EUR, für die Beteiligte zu 2. für einen Zeitraum vom 01.07.2005 bis zum 31.12.2005 einen Betrag in Höhe von insgesamt 984,27 EUR.
Gegen diese Beschlüsse hat die Betroffene jeweils sofortige Beschwerde eingelegt.
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