LG Kiel, vom 23.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 41/07
AG Kiel, - Vorinstanzaktenzeichen 2 XVII B 1710
Keine Rechtsgrundlage für Zwangsöffnung einer Wohnung im Betreuungsrecht
SchlHOLG, Beschluss vom 07.11.2007 - Aktenzeichen 2 W 196/07
DRsp Nr. 2008/2144
Keine Rechtsgrundlage für Zwangsöffnung einer Wohnung im Betreuungsrecht
»§ 1896 BGB gibt grundsätzlich keine gesetzliche Grundlage dafür, den Betreuer zu ermächtigen, das Wohnhaus des Betreuten gegen dessen Willen zwangsweise öffnen zu lassen, um es - etwa zu Verkaufszwecken - zu betreten.«