1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist, ob die Ablehnung der Korrektur einer Kindergeldfestsetzung rechtmäßig ist.
Die Klägerin ist Mutter dreier Kinder, die im Februar 1989, im Dezember 1990 und im August 1998 geboren wurden. Ihr Ehemann ist in der Schweiz als Grenzgänger tätig.
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