I.
Der Kläger hat von dem Beklagten nach dem
Das Amtsgericht hat die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO dem Kläger auferlegt. Gegen diesen, ihm förmlich nicht zugestellten Beschluss hat der Kläger mit am 7.3.2007 bei dem Amtsgericht eingegangenem Schriftsatz sofortige Beschwerde eingelegt, der das Amtsgericht nicht abgeholfen hat.
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