I.
Der am ...1964 geborene Antragsteller und die am ...1951 geborene Antragsgegnerin, die die chilenische Staatsangehörigkeit besitzt, haben am 26.1.2000 geheiratet.
Der Antragsgegner kaufte ein Haus auf dem Grundstück ... Chaussee ... in Z.... Ab Januar 2001 wurde das Haus von den Eheleuten gemeinsam renoviert. Mit Schriftsatz vom 19.6.2001 trug die Antragsgegnerin vor, der Antragsteller habe sie am 17.5.2001 verlassen und ihr untersagt, in das Haus in Z... zu ziehen. Entsprechend dem Antrag der Antragsgegnerin erließ das Amtsgericht durch Beschluss vom 20.6.2001 (2 F 459/01) ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Anordnung dahin, dass der Antragsgegnerin die obere Etage des genannten Hauses zur alleinigen Nutzung zugewiesen wurde. Im Verhandlungstermin vom 17.8.2001 schlossen die Parteien einen Vergleich, der insbesondere vorsah, dass der Antragsgegnerin die obere Etage des Hauses zur alleinigen Nutzung zusteht.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|