Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 26. Februar 2013 wird zurückgewiesen.
II.Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Der Streitwert wird auf 844,66 EUR festgesetzt.
IV.Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Erstattung zu Unrecht gezahlter Rentenleistungen.
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