AG Waldbröl, vom 08.02.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 12 F 455/99
Jugendamt als gesetzlicher Vertreter
OLG Köln, Urteil vom 28.03.2001 - Aktenzeichen 27 UF 56/00
DRsp Nr. 2001/11652
Jugendamt als gesetzlicher Vertreter
Ist das Jugendamt Beistand für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes, so ist es insofern dessen gesetzlicher Vertreter; aufgrund dieser Stellung kann es eine schon bestehende Unterhaltsvereinbarung auch ohne Mitwirkung des sorgeberechtigten Elternteils abändern.