1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen Ziffer 2 des Beschlusses des Amtsgerichts -Familiengericht- Mannheim vom 16.04.2010 wird zurückgewiesen.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Beschwerdewert wird auf 608,33 € festgesetzt.
A. Der Antragsteller wendet sich gegen die Kostenentscheidung in einem Umgangsverfahren.
Mit am 23.10.2009 beim Amtsgericht Mannheim eingegangenem Schriftsatz hat der Antragsteller die Neuregelung des Umgangs mit seinen am ... 1995 und ... 2001 geborenen Kindern L. und A. beantragt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|