OLG Köln, vom 22.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 19 U 184/03
LG Aachen, vom 08.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 43 O 59/02
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei rügeloser Einlassung bei Berufungsinstanz
BGH, Beschluß vom 27.06.2007 - Aktenzeichen X ZR 15/05
DRsp Nr. 2007/14879
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei rügeloser Einlassung bei Berufungsinstanz
»Im Anwendungsbereich des Luganer Übereinkommens wird die internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts begründet, wenn sich der Beklagte in der Berufungsinstanz zur Sache einlässt, ohne eine in erster Instanz erhobene Zuständigkeitsrüge zu wiederholen.«
Normenkette:
Lugano-Übk Art. 18 ;
Gründe:
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