Auf die Berufung der Klägerin und unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels wird das am 7. Dezember 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Lehrte geändert und wie folgt gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin insgesamt 6.767,48 € nebst Zinsen von 5 % über dem Basiszinssatz auf 5.329,49 € seit dem 16. März 2009, auf weitere 238,84 € seit dem 2. April 2009, auf weitere 238,34 € seit dem 4. Mai 2009, auf weitere 238,84 € seit dem 2. Juni 2009, auf weitere 240,99 € seit dem 2. Juli 2009, auf weitere 240,99 € seit dem 3. August 2009 sowie auf weitere 240,99 € seit dem 2. September 2009 zu zahlen
sowie
die Klägerin von der Verpflichtung zur Zahlung eines Betrages von 603,93 € an die Rechtsanwälte ## freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Klägerin zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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