Die Beschwerde des Beteiligten zu 3 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 25.10.2012 - Az.
Der Beschwerdewert wird auf 10.200 € festgesetzt.
I.
Am 17.5.2011 fanden Polizeibeamte der Kriminalpolizeiinspektion Saarbrücken drei Leichname, darunter diejenigen der beiden Erblasser, in deren Hausanwesen in Saarbrücken-Klarenthal. Mit polizeilichen Schreiben vom 20.5.2011 an das Amtsgericht - Nachlassgericht - Saarbrücken wurde mitgeteilt, dass in den drei Wohnungen des Hauses verschiedene Vermögenswerte, notarielle Urkunden etc. aufgefunden worden seien, und um alsbaldige Bestellung eines Nachlasspflegers gebeten (Bl. 1 d.A.).
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|