Die Antragsgegnerin hat im Rahmen des im Januar 1997 eingeleiteten Scheidungsverbundverfahrens mit Schriftsatz vom 18.02.1997 Prozeßkostenhilfe beantragt und angekündigt, die Erklärung über die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse nachzureichen. Dies ist in der Folgezeit nicht geschehen; sie ist im Laufe des Verfahrens, in dem mehrere Termine stattgefunden haben, auch nicht von Seiten des Gerichts daran erinnert worden.
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