LG Kiel, vom 15.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 475/06
AG Rendsburg, vom 09.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 12 XVII 246/98
Hinreichendes Einverständnis mit Betreuerwechsel nur bei Benennung eines konkreten Betreuers
SchlHOLG, Beschluss vom 14.02.2007 - Aktenzeichen 2 W 18/07
DRsp Nr. 2007/18665
Hinreichendes Einverständnis mit Betreuerwechsel nur bei Benennung eines konkreten Betreuers
»Das Einverständnis des Betroffenen mit einem Betreuerwechsel im Sinne des § 69i Abs. 8 FGG, dass seine persönliche Anhörung entbehrlich macht, muss sich auf eine konkrete Person beziehen.«