I. Die Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) und der Antragsgegner (im Folgenden: Ehemann) haben am 18. März 1977 die Ehe geschlossen, aus der ein mittlerweile volljähriger Sohn hervorgegangen ist. Auf die von beiden Eheleuten angebrachten und am 31. Juli 2001 dem jeweils anderen Ehegatten zugestellten Scheidungsanträge wurde die Ehe durch Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - vom 10. Juni 2002 geschieden; das Urteil ist zum Scheidungsausspruch rechtskräftig.
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