Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner. Die Kosten des ersten Rechtszugs werden unter Abänderung der Kostenentscheidung im angefochtenen Beschluss gegeneinander aufgehoben.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der Verfahrenswert wird für das Beschwerdeverfahren festgesetzt auf 150.000,- Euro. Der Verfahrenswert wird für den ersten Rechtszug unter Abänderung des diesbezüglichen Beschlusses des Amtsgerichts vom 14.12.2011 festgesetzt auf.182.100,- Euro. Davon entfallen 28.100,- Euro auf die Scheidungssache, 1.000,- Euro auf die Folgesache Versorgungsausgleich, 3.000,- Euro auf die Folgesache elterliche Sorge und 150.000,- Euro auf die Folgesache eheliches Güterrecht.
I. Die Beteiligten streiten im Zuge ihrer Scheidung um das Eigentum an zwei Wohnungen in Portugal.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|