OLG Stuttgart - Beschluss vom 08.04.2024
15 WF 16/24
Normen:
FamFG § 76 Abs. 2; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2;
Fundstellen:
NZFam 2024, 571
FamRB 2024, 278
MDR 2024, 846

Gewährung von Prozesskostenhilfe in einem Verfahren einer Kindesmutter wegen des Umgangsrecht mit den minderjährigen in der Obhut des Kindesvaters befindenden Kindern

OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.04.2024 - Aktenzeichen 15 WF 16/24

DRsp Nr. 2024/8232

Gewährung von Prozesskostenhilfe in einem Verfahren einer Kindesmutter wegen des Umgangsrecht mit den minderjährigen in der Obhut des Kindesvaters befindenden Kindern

Tenor

1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - H. vom 22.01.2024 wie folgt

abgeändert:

Der Antragstellerin wird ratenfrei Verfahrenskostenhilfe für den ersten Rechtszug unter Beiordnung von Rechtsanwalt bewilligt.

2. Die Festgebühr für das Beschwerdeverfahren wird nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

FamFG § 76 Abs. 2; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2;

Gründe

I.

Die beteiligten Eltern, beide polnische Staatsangehörige, streiten um das Umgangsrecht der Antragstellerin (im Folgenden Kindesmutter) mit den beiden minderjährigen Kindern M. und N., die sich in der Obhut des Antragsgegners (im Folgenden Kindesvater) befinden.