Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 12. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Juli 2011 wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 1.000 €
I.
Die Beteiligten streiten über die Aussetzung einer durch den Versorgungsausgleich bedingten Kürzung der Versorgung des Antragstellers.
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