Gewährung der Kinderzulage; Begriff der Haushaltszugehörigkeit
FG Köln, Urteil vom 20.12.2007 - Aktenzeichen 14 K 1678/07
DRsp Nr. 2009/3784
Gewährung der Kinderzulage; Begriff der Haushaltszugehörigkeit
Bei getrennt lebenden Ehegatten wird das Kind i.d.R. zum Haushalt des Elternteils gehören, dem das Sorgerecht zusteht und der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Besuche des Kindes bei dem unterhaltspflichtigen Elternteil begründen keine auf Dauer angelegte Haushaltszugehörigkeit.
Normenkette:
EigZulG § 9 Abs. 5 Satz 2;
Tatbestand:
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