Gesetzlicher Staatsangehörigkeitserwerb durch Minderjährigenadoption bei zwischenzeitlichem Eintritt der Volljährigkeit
VG Freiburg, Urteil vom 23.06.2010 - Aktenzeichen 1 K 424/09
DRsp Nr. 2010/12725
Gesetzlicher Staatsangehörigkeitserwerb durch Minderjährigenadoption bei zwischenzeitlichem Eintritt der Volljährigkeit
1. § 6 Satz 1 StAG soll minderjährigen Ausländern den Rechtsvorteil des gesetzlichen Staatsangehörigkeitserwerbs durch Adoption ohne Rücksicht auf Gestaltung und Dauer bzw. Verzögerungen des Annahmeverfahrens erhalten. Im Zeitpunkt der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes darf jedoch der auf Minderjährigenadoption gerichtete Antrag u.a. noch nicht abschließend negativ beschieden worden sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.10.2003 - 1 C 20/02 -, NJW 2004, 1401).
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