Gerichtsstand für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des volljährigen Kindes aus Zeiten seiner Minderjährigkeit
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 22.03.2001 - Aktenzeichen 5 WF 31/00
DRsp Nr. 2002/10815
Gerichtsstand für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des volljährigen Kindes aus Zeiten seiner Minderjährigkeit
Es erscheint fraglich, ob es gerechtfertigt ist, das volljährige Kind wegen Unterhaltsansprüchen aus Zeiten seiner Minderjährigkeit, die es neben laufenden Ansprüchen am Gerichtsstand des Elternteils (§ 13ZPO) geltend macht, auf den Gerichtsstand des § 642ZPO zu verweisen.