Der Antragsteller hat in einem Rechtsstreit beide Kläger vertreten. Der Klägerin zu 1. ist Prozeßkostenhilfe mit monatlichen Raten von 60,-- DM bewilligt worden. Sie hat 48 Raten, mithin 2.880,-- DM, an die Staatskasse gezahlt. Dem Kläger zu 2. ist ratenfrei Prozeßkostenhilfe bewilligt worden. Der Rechtsstreit wurde durch einen Vergleich beendet, in dem nicht rechtshängige Ansprüche, die allein das Verhältnis zwischen Klägerin zu 1. und Beklagtem betrafen, mit erledigt wurden.
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