Zum zuständigen Gericht wird das Amtsgericht - Familiengericht - Königs Wusterhausen bestimmt.
1. Der Antragsteller begehrt gegen den Antragsgegner, einen Geschäftspartner, den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem , wobei er die begehrten Maßnahmen u. a. an einen behaupteten Vorfall vom 26. Juli 2010 - Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung - in der ...-Straße in R... anknüpft. Der Antragsteller hat sich zum Zwecke der Rechtsverfolgung am 3. August 2010 zum Amtsgericht Strausberg begeben, dort seinen Antrag nebst Begründung zu Protokoll der Rechtsantragsstelle gegeben und dies mit dem Antrag auf "sofortige Abgabe an das zuständige Amtsgericht in Königs Wusterhausen" geschlossen.
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