Auf die Beschwerden der Antragsgegnerin vom 08.03.2023 und vom 29.09.2023 werden die Beschlüsse des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegen vom 24.02.2023 und vom 25.09.2023 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 45.000,- € festgesetzt.
I.
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