Die Parteien haben 30. Oktober 1992 die Ehe geschlossen, aus der die beiden Kinder X., geboren am 5. Mai 1993, Y., geboren am 4. November 1994, hervorgegangen sind. Die Parteien haben sich am 1. Oktober 1998 endgültig getrennt; der Antragsteller ist aus der ehelichen Wohnung ausgezogen. Die Kinder sind bei der Antragsgegnerin verblieben.
Im vorliegenden Verfahren hat der Antragsteller die Ehescheidung betrieben, die das Amtsgericht durch das angefochtene Urteil ausgesprochen hat. Hinsichtlich des Scheidungsausspruches, des Versorgungsausgleichs und der elterlichen Sorge ist das Urteil seit dem 20. Februar 2001 rechtskräftig.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|