1. Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Villingen-Schwenningen vom 07.03.2024 (
2. Von der Erhebung der Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens wird abgesehen; außergerichtliche Kosten im Beschwerdeverfahren werden nicht erstattet.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.000 € festgesetzt.
I.
Gegenstand des Verfahrens ist die elterliche Sorge für eine Minderjährige, die sich ohne ihre Eltern in Deutschland aufhält.
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